Unter Sekt versteht man Schaumwein, der aus einen Mindestalkoholgehalt von 10% aufweisen muss. Nach den gesetzlichen Vorschriften darf die Kohlensäure, die diesen Wein schäumen lässt, nicht künstlich zugesetzt werden, sondern sie muss durch eine zweite Gärung erzeugt werden. Im Unterschied dazu ist der künstliche Zusatz von Kohlensäure bei Schaum- und Perlweinen erlaubt. Zur Sektherstellung werden Grundweine mit eher säuerlichem Charakter verwendet, da diese dem Sekt zu einem ausgewogenen Geschmack verhelfen. In Deutschland ist es besonders der Rieslingwein, der mit seiner frischen Säure sehr gut zur Veredelung durch eine zweite Gärung geeignet ist. In Frankreich wird dagegen meist der Chardonnay verwendet, während in Italien der süssere und aromatischere Muskateller an erster Stelle steht. In Deutschland gibt es auch sortenreine Sekte, die aus Weinen einer einzigen Rebsorte erzeugt werden, der grössere Teil deutscher Sekte wird jedoch aus einer Cuvée verschiedener Rebsorten hergestellt. In Frankreich, vor allem in der Champagne, bestehen Champagner, Crémants und andere Schaumweine grundsätzlich aus Weinen mehrerer Rebsorten.